Corona: Besuchsregelungen in unseren Einrichtungen
Aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung (Stand 23. Dezember 2020) gelten für Besuche in unseren Seniorenzentren bis auf Weiteres folgende Regelungen:
- Besuchszeiten täglich von 9 Uhr bis 19 Uhr
- Zwei Besuche je Bewohner und Tag.
- Je Besuch maximal zwei Personen im Haus und maximal vier Personen im Außenbereich.
- Das Tragen einer FFP-2-Maske ist Pflicht für die gesamte Dauer des Besuchs.
- Händedesinfektion bei Betreten und Verlassen des Hauses (Desinfektionsmittel steht zur Verfügung).
- Bei jeder Art von Besuch ist ein Screening inkl. Temperaturkontrolle Pflicht.
- Besucher erhalten von uns verpflichtend Corona-Schnelltests, die durch geschulte Pflegefachkräfte durchgeführt werden. Bitte besprechen Sie dies bei Ihrem Besuch. Zutritt ist nur möglich mit einem Test, der nicht älter ist als 72 Stunden.